Abschlagszahlung bei der Miete

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In einer Mietwohnung fallen neben der eigentlichen Grundmiete noch andere Kosten an. Dazu gehört die Abschlagszahlung. Was es damit auf sich hat, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Abschlagszahlung müssen Mieter regelmäßig an den Vermieter leisten. Sie umfasst eine Vorauszahlung für die Neben- und Betriebskosten. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Heizung, Wasser, Müllentsorgung und Hauswartung.
  • Die Höhe der Vorauszahlung ist in der Regel im Mietvertrag festgelegt. Bei einer Wohnung mit 70 Quadratmetern kommt es 2024 voraussichtlich zu 160 Euro bis 450 Euro Nebenkosten pro Monat.
  • Der Vermieter darf den Nebenkostenabschlag nicht willkürlich festlegen. Grundlage bieten die tatsächlichen Betriebskosten.

Das können Sie tun

  • Eine monatliche Abschlagszahlung ist für Sie nicht unbedingt etwas Schlechtes. Dadurch bleibt Ihnen am Ende des Abrechnungszeitraums eine große Rechnung erspart.
  • Beachten Sie jedoch: In vielen Fällen ist die Nebenkostenabrechnung falsch. Sie haben als Mieter Anspruch auf Belegeinsicht. Das heißt, die Vermietung oder Hausverwaltung  müssen Ihnen auf Wunsch die detaillierte Abrechnung vorlegen.
  • Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Abschlagszahlungen realistisch sind und bitten bei Bedarf um eine Anpassung. Das geht auch, wenn sich zum Beispiel Ihr Verbrauch ändert.

Deutschland ist das Land der Mieter

Laut Statistischem Bundesamt lebten 2023 hierzulande 52,4 Prozent der Menschen zur Miete. Zahlen für 2024 wurden noch nicht veröffentlicht. Damit landen wir auf Platz 1 im Ländervergleich. Auf Platz 2 kommt Österreich (45,6 Prozent) und auf Platz 3 liegt Dänemark mit 40 Prozent. Besonders viel Eigenheim gibt es hingegen in Rumänien und in der Slowakei.

Für viele sind Nebenkostenvorauszahlungen beziehungsweise Betriebskostenvorauszahlungen daher nichts Neues. Der Begriff Abschlagszahlung hingegen wird etwas seltener verwendet.

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