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Teure Energie, hohe Zins- und Inflationsraten sowie rezessive Tendenzen in der deutschen Wirtschaft machen das Leben für den Verbraucher auch im Jahr 2024 nicht einfach. Welchen Einfluss dabei neue Verordnungen, Gesetze und Regeln haben, lesen Sie hier.
Wo es neue Regeln gibt
Von Finanzen über Verbraucherrecht, Energiekosten, Auto und Verordnungen im Zusammenhang mit Umwelt und Klima bis hin zu staatlichen Zuwendungen wartet das neue Jahr mit wichtigen Neuerungen auf. Wo der Staat entlastet, wo es teurer wird – hier ein kleiner Überblick.
Hier gibt es mehr Geld – Bürgergeld wird erhöht
Für die gut 3,9 Millionen erwerbsfähigen Menschen in Deutschland, die Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen, sowie für die rund 1,5 Millionen nicht erwerbsfähige Menschen gibt es gute Nachrichten: Das Bürgergeld steigt! Mit 563 EUR erhalten Alleinstehende künftig 61 EUR monatlich mehr Geld. Jugendliche (14 bis 17 Jahre) erhalten mit 471 EUR künftig 51 EUR mehr, Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten künftig statt 348 ganze 390 EUR und für Kinder bis sechs Jahre sind es nach den neuen Regeln statt 318 nun 357 EUR.
Hier gibt es mehr Geld: Mindestlohn steigt
Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Er gilt nicht nur für eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber. Die Verdienstgrenze für Minijobber erhöht sich auf 538 EUR im Monat, damit steigt auch die Jahresverdienstgrenze, die mit den Obergrenzen der Minijob-Entlohnung gebunden ist, auf 6.456 EUR.
Hier gibt es mehr Geld – die Rente soll steigen
Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen soll es für die Rentner im Jahr 2024 rund 3,5 Prozent mehr Rente geben. Für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ist es eine gute Nachricht, deren endgültige Erfüllung aber noch aussteht. Auch eine gute Nachricht: Wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung berentete Bürger dürfen ab 2024 mehr hinzuverdienen.
Hier bleibt mehr übrig – höheres steuerfreies Einkommen und höher Kinderfreibeträge
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, also der Betrag pro Jahr, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, steigt für Ledige im Jahr 2024 von 10.908 Euro auf 11.604 Euro. Bei Verheirateten steigt er auf 23.208 Euro.
Der Kinderfreibetrag wird ab 1. Januar 2024 ebenfalls angehoben. Er steigt von 6.024 auf je 6.384 Euro an. Sind die Eltern getrennt, ist es der halbe Freibetrag (3.192 Euro).
Hier können sich Auszubildende freuen – Mindestvergütung steigt
Ausbildungsverträge dürfen ab 1. Januar 2024 im Hinblick auf die Vergütung nicht mehr die Grenze von 649 EUR unterschreiten. Auch für die folgenden Jahre sind Untergrenzen festgeschrieben: 766 EUR im zweiten, 876 EUR im dritten Ausbildungsjahr.
Hier wird es teurer – Versicherungs-Prämien steigen
Um satte zehn Prozent werden im Jahr 2024 die Prämien für die Kfz-Versicherungen steigen. Begründet wir die Erhöhung mit den gestiegenen Reparaturkosten und der zeitweise hohen Inflation. Allerdings müssen die versicherten die Erhöhung nicht tatenlos hinnehmen.
Auch von den Sachversicherern wird ein entsprechendes Teuerungs-Signal erwartet. Wegen hoher Bau- und Materialkosten sowie den Nachwehen der Flutkatastrophe im Aartal 2021 wird auch hier eine Anhebung der Prägen wohl nicht vermeidbar sein.
Hier wird es teurer – Benzinpreise gehen hoch
Der CO₂-Preis für Sprit, Heizöl und Gas wird zum Jahreswechsel deutlich steigen und zum 1. Januar 2024 nicht wie bisher geplant von 30 auf 40 Euro, sondern gleich auf 45 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid erhöht, meldet der ADAC.
Deshalb steigt der CO₂-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und der Liter Diesel um rund 4,7 Cent. Autofahrer müssen somit 1,4 Cent beziehungsweise 1,6 Cent mehr berappen.
E-Auto – Förderungen fallen weg
Bevor die Förderungen im Jahr 2025 komplett entfallen, können Käufer sich im Jahr 2024 noch einmal einen geschrumpften Förderungsbetrag sichern. Für E-Neuwagen mit einem Basislistenpreis von bis zu 45.000 Euro beträgt die Förderung insgesamt 4.500 Euro. Auf die Förderung durch den Bund entfallen dabei 3.00 Euro, der Herstellerzuschuss beträgt 1.500 Euro.
Wichtig: Die Zulassungen der E-Autos müssen bis 31.12.2024 erfolgt sein. Der Förderantrag muss bei der Bundesanstalt für Wirtschaft uns Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Dafür hat man ein Jahr ab Zulassung Zeit. Die Antragsfrist endet am 31.12 2025. Anträge zum downloaden beim ADAC.
Achtung: Einige Händler bieten die E-Fahrzeuge überteuert an, um den Umweltbonus zu erschleichen. Darauf müssen Sie achten.
Neues Gebäude-Energie-Gesetz
Ab 1. Januar 2024 gilt die Neuregelung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG). Es legt fest, welche energetischen Anforderungen Heizungen erfüllen müssen. Neue Heizungen müssen die Wärmegewinnung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien (Strom, Photovoltaik, Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie) gewinnen. Heizwärme aus Wärmepumpen zum Heizen nutzen, oder sogenannter grüner Wasserstoff gehören ebenso dazu.
Wichtig: Im Rahmen des neuen Energiegesetzes ist auch die Laufzeit bestehender Heizanklagen geregelt. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.
Das rosa Rezept geht, das E-Rezept kommt!
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Das gilt auch für Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. E-Rezepte werden zunächst für gesetzlich Versicherte ausgestellt. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, benötigt man laut Verbraucherzentrale neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine Pin von der Krankenkasse. Über die E-Rezept-App ist das E-Rezept auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellbar.
TIPP: Alle wichtigen Informationen zum E-Rezept, wie es erstellt und eingelöst wird und welche Vorteile es im Detail mit sich bringt, wird durch einen Service der Verbraucherzentralen erklärt:
Gesetz über digitale Dienste: “Digital Services Act” (DSA)
Das neuen Gesetz mit der Bezeichnung „Digital Services Act“ (DSA) tritt ab 17. Februar 2024 in Kraft. Mit ihm wird ein sichererer digitaler Raum geschaffen, in dem die Grundrechte aller Nutzer digitaler Dienste geschützt werden. Mit dem DSA erhalten Verbraucher konkrete Rechte, insbesondere bessere Beschwerdemöglichkeiten bei Regelverletzungen durch die Anbieter, um sich gegen Onlineplattformen, aber auch gegen andere Nutzende wehren zu können. Dazu zählen illegale Inhalte, sowie Werbung auf der Basis sensibler persönlicher Daten. Große Online-Plattformen wie X, Facebook und Co. sind schon seit dem 25. August 2023 verpflichtet, den DSA umzusetzen.
TIPP: Einen Überblick über alle Rechte der Verbraucher, die aus dem DSA erwachsen, liefern die Verbraucherzentralen in eine umfassenden Zusammenstellung:
Neues Gesetz für Pfandregeln
Ab 1. Januar 2024 werden per Gesetz die Regeln für Pfand auf neue Produkte ausgeweitet: Bei Getränken aus dem Kühlregal werden dann 25 Cent Pfand fällig. Zu den Produkten gehören Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbare Milcherzeugnisse wie Kefir, Kakaodrinks, Ajran oder Trinkjoghurts, die in Einweg-Plastikbehältnissen verkauft werden. Die Regelung gilt für Produkte mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter.
TIPP: Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) stellt das vollständige Gesetz für alle Verbraucher zur Einsicht zur Verfügung.Das neue Verpackungsgesetz als Download:
Daran erkennen Verbraucher pfandpflichtige Einweg-Verpackungen.
Einweg-Flaschen oder -Dosen, für die Pfand erhoben wird, müssen von den Herstellern deutlich lesbar und an gut sichtbaren Stellen als pfandpflichtig gekennzeichnet sein. Die Abfüller kennzeichnen Einweg-Verpackungen mit dem DPG-Zeichen und einem EAN-Code (Strichcode). Das Zeichen bedeutet immer:
– Es handelt sich um eine pfandpflichtige Einweg-Verpackung.
– Das Einweg-Pfand beträgt immer 25 Cent.
– Die Pfanderstattung erfolgt im Handel.
TIPP: Diese Verpackungen bleiben weiterhin ohne Pfand
Nachfolgende Produkte werden auch in Zukunft nicht pfandpflichtig sein:
– Weine, Sekte und Spirituosen in Flaschen,
– Getränke in Tetrapaks,
– Schlauch- und Standbeutelverpackungen sowie
diätetische Getränke für Säuglinge und Kinder in Einweg-Flaschen,
Achtung: Alle Getränkeverpackungen ohne Pfand gehören in die gelbe Tonne oder den gelben Sack bzw. in den Glascontainer.
Der CO2 Preis steigt
Der CO₂-Preis für Sprit, Heizöl und Gas wird zum Jahreswechsel deutlich steigen: Zum 1. Januar 2024 wird er nicht wie bisher geplant von 30 auf 40 Euro, sondern auf 45 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid erhöht.
Die Folge: Im Vergleich zu 2023 steigt der CO₂-Preis für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und der Liter Diesel um rund 4,7 Cent. Gegenüber den ursprünglichen Planungen müssen Autofahrende also zusätzlich 1,4 Cent beziehungsweise 1,6 Cent bezahlen.
Grund für die Erhöhung ist die jüngste Haushaltskrise in der Bundesregierung. Die Ampel-Spitzen hatten nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts* vier Wochen lang beraten, wie ein 17 Milliarden Euro großes Loch im Etat für 2024 schnell gestopft werden kann. Die Erhöhung des CO₂-Preises – umgangssprachlich auch CO₂-Steuer genannt – ist eine Möglichkeit für staatliche Mehreinnahmen. Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem Projekte unter anderem für Klimaschutz finanziert werden.
Durch die CO₂-Bepreisung fossiler Brennstoffe wird Tanken und Heizen grundsätzlich schrittweise teurer. Das soll den Ausstoß des Treibhausgases verringern und helfen, die deutschen Klimaziele zu erreichen. 2021 ist die Abgabe bei 25 Euro pro Tonne gestartet, im Jahr darauf stieg sie auf 30 Euro. Um die Menschen bei den Energiekosten zu entlasten, wurde die für Anfang 2023 geplante Erhöhung um weitere fünf Euro um ein Jahr verschoben.