Feuerschale

Feuerschalen – mehr Freude mit mehr Rücksicht!

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Für offene Feuer gelten strenge Regeln. Wer ein wenig achtsam ist, vermeidet Ärger.

Die gute Nachricht zuerst: Die Verwendung von Feuerschalen oder Feuerkörben im Garten und auf der Terrasse ist grundsätzlich in Deutschland erlaubt. Denn bei ihnen handelt es sich um Feuerstellen für sogenannte Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer. Sie sind also nach dem Deutschen Immissionsschutzgesetz nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Der Einsatz auf Balkonen ist davon allerdings ausgenommen. Die Brandgefahr ist einfach zu groß.

Natürlich gelten beim Gebrauch von Feuerschalen Regeln, die man aber durchaus unter dem Begriff „natürliche Rücksichtnahme“ zusammenfassen kann. Dabei geht es in erster Linie um den Brennstoff. Holz, Holzkohle und Ähnliches sind unkritisch. Wer aber in der Feuerschale Pappe, Papier oder gar Hausmüll entsorgen will, handelt sich bestimmt Ärger ein. Denn eine solche Nutzung der Schalen ist nicht erlaubt und erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit!

In der Regel entsprechen Feuerschalen und Feuerkörbe, die im Handel zu erwerben sind, schon den Sicherheitsstandards. Man sollte dennoch darauf achten, dass die Modelle der Wahl über möglichst kleine Zwischenräume der Gitter und Drahtkörbe verfügen, sodass keine Glut hindurchfallen kann. Ein zusätzlicher Deckel verhindert den Funkenflug. Das verwendete Material reicht von Metall bis zu Schalen aus Terracotta. Fragen Sie unbedingt nach der Erhitzung des Materials!

So sicher die Feuerstellen auch angepriesen werden mögen, es handelt sich um offenes Feuer, das auf keinen Fall in unmittelbarer Nähe von brennbarem Material aufgestellt werden sollte. Zur Vermeidung von Unfällen muss auch die Standfestigkeit überprüft werden und stets ein ebener Untergrund gewählt werden. Zuletzt darf eines nicht vergessen werden: Feuerkörbe oder Feuerschalen sind keine Spielplätze für Kinder. Die Verletzungsgefahr durch Funkenflug, erhitztes Material oder gar leicht entflammbare Kleidung ist einfach zu groß! Wer diese Regeln beachtet, kann sich auf eine schöne Sommerzeit mit Lagerfeuerromantik freuen. 

Aber Achtung: Wenn sich ein Nachbar beschwert, kann das glühende Vergnügen schnell ein Ende haben. In diesem Fall kann das Ordnungsamt jederzeit den Betrieb einer Feuerstätte verbieten!

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