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Haften beim Heimwerken

Haftung beim Heimwerken

Selbst ist der Mann! Nach diesem Motto greifen im übertragenen Sinne immer mehr Frauen und Männer in Deutschland zum Werkzeug. Ihr Ziel: Reparaturen erledigen oder das Heim verschönern. Rund 12 Millionen Bundesbürger waren es nach Umfragen des Meinungsforschungsinstitutes Allensbach im Jahr 2021. Ein weiteres Millionenheer von Do-it-yourself-affinen Menschen informiert sich regelmäßig zu dem Thema und will in absehbarer Zeit eigene Projekte umsetzen. Aber Vorsicht: Der Heimwerker-Boom hat einen kleinen Haken, denn nicht alles, was man sich umzusetzen wünscht, darf oder sollte man gleich selbst machen.

Zunächst muss man zwischen Miete und Eigentum unterscheiden. Wer zur Miete wohnt, kann zwar  kleinere Reparaturen, welche die Bausubstanz nicht betreffen, selbst erledigen. Das betrifft etwa Bohrlöcher schließen, Türschlösser gangbar machen oder das Tapezieren und Streichen. Bei allen anderen Eingriffen sollte man den Eigentümer zuvor um Erlaubnis fragen, oder ihm die Arbeiten gleich direkt übertragen. Wenn etwa ein Rollladen ausgewechselt werden muss, weil der Mieter aus falschem Ehrgeiz die Reparatur selbst übernehmen wollte, führt das oft zu Streit und ärgerlichen Haftungsfragen im Hinblick auf die Folgekosten.

Grundsätzlich gilt: Hände weg von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen. Wenn hier bei Reparaturen etwas schiefgeht, kann es zu Kündigungen und empfindlichem Schadenersatz kommen. Natürlich kann ein begabter Heimwerker mit dem Vermieter eine Verabredung etwa bei beabsichtigten Umbauten, Badrenovierung, Küchenein- und -umbau treffen. Aber das sollte dann tunlichst schriftlich vereinbart werden, und Elektro- oder Gasinstallationen sollten ebenfalls ausgenommen bleiben.

Die Grenzen sind beim Eigenheim deutlich weiter gezogen, denn hier ist der Heimwerker auch der Eigentümer. Um es kurz zu sagen: Wer sich selbst überschätzt, muss als Eigentümer auch den Schaden selbst tragen. Gerade beim Hausbau oder Umbau ist die Neigung groß, den Geldbeutel zu schonen. Bei Arbeiten, die man nicht selbst verrichten kann, zählen viele auf Freundeshilfe. Selbst wenn es sich dabei um Fachleute handelt, können Schäden entstehen, die Haftungsfragen aufwerfen. Juristisch ist die Sache klar: Etwaige Kosten bei Schäden tragen nicht die helfenden Freunde, sondern der Eigentümer. Er hat die Arbeiten an seinem Eigentum erlaubt und haftet.

Ein wichtiger Aspekt wird gerne übersehen: Schwarzarbeit. Selbst wenn es enge Freunde sind, die helfen, kann bei Bezahlung schnell der Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt sein. Deshalb: Besser auf Bezahlung verzichten und die Freunde als Dankeschön einmal großzügig zum Essen ausführen.

 

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