#Zeitmietvertrag #EingeschränkteFlexibilität #Eigenbedarf
Sie haben die perfekte Wohnung gefunden, alles passt – aber dann kommt der Haken: ein Zeitmietvertrag. Kein langfristiges Zuhause, sondern nur eine Übergangslösung?
Ein befristeter Mietvertrag lässt viele zögern – denn von Mietbeginn an tickt die Uhr. Doch nicht jede Befristung ist rechtlich haltbar. Worauf Sie achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein befristeter Mietvertrag, auch Zeitmietvertrag genannt, läuft für eine klar definierte Dauer und endet automatisch ohne Kündigung.
- Dieser Vertrag ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, wie bei Eigenbedarf, größeren Renovierungen oder einer geplanten geschäftlichen Nutzung durch den Vermieter.
- Für Mieter und Vermieter bietet er Vorteile wie Planungssicherheit, aber auch Nachteile wie eingeschränkte Flexibilität – besonders für die Mietpartei.
- Bei Unklarheiten zur Befristung lohnt es sich, den Mietvertrag rechtlich prüfen zu lassen.
- Ist die Laufzeitbeschränkung unwirksam, gilt der Vertrag als unbefristet und kann regulär gekündigt werden.
Das können Sie tun
- Überlegen Sie, ob ein Zeitmietvertrag für Sie sinnvoll ist, oder ob Sie lieber einen flexibleren, unbefristeten Vertrag abschließen möchten.
- Verhandeln Sie frühzeitig mit dem Vermieter, falls Sie den Vertrag verlängern möchten.
- Prüfen Sie, ob die Laufzeitbeschränkungen Ihres Mietvertrags den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Wenn die Befristung unwirksam ist, können Sie den Mietvertrag auf unbefristete Zeit umwandeln lassen.