Kein langfristiges Zuhause, sondern nur eine Übergangslösung?

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#Zeitmietvertrag #EingeschränkteFlexibilität #Eigenbedarf

Sie haben die perfekte Wohnung gefunden, alles passt – aber dann kommt der Haken: ein Zeitmietvertrag. Kein langfristiges Zuhause, sondern nur eine Übergangslösung?

Ein befristeter Mietvertrag lässt viele zögern – denn von Mietbeginn an tickt die Uhr. Doch nicht jede Befristung ist rechtlich haltbar. Worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein befristeter Mietvertrag, auch Zeitmietvertrag genannt, läuft für eine klar definierte Dauer und endet automatisch ohne Kündigung.
  • Dieser Vertrag ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, wie bei Eigenbedarf, größeren Renovierungen oder einer geplanten geschäftlichen Nutzung durch den Vermieter.
  • Für Mieter und Vermieter bietet er Vorteile wie Planungssicherheit, aber auch Nachteile wie eingeschränkte Flexibilität – besonders für die Mietpartei.
  • Bei Unklarheiten zur Befristung lohnt es sich, den Mietvertrag rechtlich prüfen zu lassen.
  • Ist die Laufzeitbeschränkung unwirksam, gilt der Vertrag als unbefristet und kann regulär gekündigt werden.

Das können Sie tun

  • Überlegen Sie, ob ein Zeitmietvertrag für Sie sinnvoll ist, oder ob Sie lieber einen flexibleren, unbefristeten Vertrag abschließen möchten.
  • Verhandeln Sie frühzeitig mit dem Vermieter, falls Sie den Vertrag verlängern möchten.
  • Prüfen Sie, ob die Laufzeitbeschränkungen Ihres Mietvertrags den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Wenn die Befristung unwirksam ist, können Sie den Mietvertrag auf unbefristete Zeit umwandeln lassen.





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