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Eine Alternative zur Mietkaution ist die Mietbürgschaft. Anstelle oder zusätzlich zu einer Kaution können Privatpersonen oder Unternehmen im Schadensfall bürgen. Wir verraten Ihnen, welche Vorteile und Risiken die Mietbürgschaft mit sich bringt.
Was ist eine Mietbürgschaft?
Bei der Mietbürgschaft ersetzt eine Bürgschaftsurkunde die oft übliche Zahlung einer Mietkaution. Die bekanntesten Varianten der Mietbürgschaft ist die Elternbürgschaft und die Mietkautionsversicherung. Anders als bei der Mietkaution muss bei einer Mietbürgschaft keine Geldzahlung geleistet werden. Schließen Sie einen Mietvertrag mit einer Bürgschaft ab, können Sie also Ihr Geld behalten – durch die Mietbürgschaft ist der Vermieter dennoch vor Mietschäden sicher. Doch wo sich Vermieter absichern, entstehen finanzielle Risiken für den Bürgen: Kommen Sie bei der Miete in Zahlungsverzug oder verursachst einen Schaden an der Wohnung, wird Ihr Bürge zur Kasse gebeten.
Wie kommt eine Mietbürgschaft zustande?
Die Mietbürgschaft wird durch eine Mietbürgschaftserklärung in Kraft gesetzt. Dieses Schriftstück enthält bestimmte Angaben wie Personendaten des Hauptschuldners (Mieters), des Gläubigers (Vermieter) und des Bürgen sowie die Höhe der Mietbürgschaft. Vermieter können die Mietbürgschaft ablehnen und auf eine Barkaution bestehen.
Das passiert im Schadensfall bei einer Mietbürgschaft
Im Schadensfall wendet sich der Vermieter nicht an den Mieter, sondern an den Bürgen. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
Das ist der Ablauf im Schadensfall:
- Der Vermieter oder die Vermieterin dokumentiert und erfasst den Schaden oder die ausstehende Mietzahlung. Der Vermieter trägt die Beweispflicht.
- Der Bürge wird schriftlich über die Höhe der Forderung informiert. Beweise und die Dokumentation werden diesem Schreiben hinzugefügt.
- Die Forderungen können durch den Bürgen geprüft werden. Hier gilt in der Regel eine Frist von 14 Tagen.
- Ist die Forderung berechtigt, muss der Bürge die Schadenssumme decken.
- Der Vermieter bestätigt den Erhalt der Zahlung.
- Bürgen können die gezahlte Leistung vom Mieter zurückfordern. Verweigert der Mieter die Zahlung, kann diese juristisch eingeklagt werden.
Achtung: Wurde eine Bürgschaft mit dem Zusatz „auf erstes Anfordern“ unterschrieben, müssen Bürgen die Forderungen des Vermieters ohne die Möglichkeit auf Prüfung oder Einspruch bezahlen. Einen Vertrag mit einer solchen Formulierung sollten Sie nicht unterschreiben.
Wer kann für Mieter bürgen?
Bürgen können Privatpersonen, Unternehmen oder Banken sein. Sie müssen volljährig und im Schadensfall zahlungsfähig sein. Bürgen Privatpersonen, entstehen für diese nicht unbeachtliche Risiken. Im Schadensfall müssen sie für Mietausfälle oder die Kosten für Schäden an der Mietsache aufkommen. Bürgt eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen, begleichen diese in berechtigten Schadensfällen die offenen Forderungen und fordern im Anschluss das Geld von dem Mieter oder der Mieterin zurück.
Wann empfiehlt sich eine Mietbürgschaft?
Die Mietbürgschaft eignet sich für Sie als Mieter, wenn Sie keine Mietkaution in bar leisten möchten oder können. Das ist ein Überblick über die Vorteile der Mietbürgschaft für Mieter und Vermieter:
Diese Vorteile bietet die Mietbürgschaft für Mieter:
- Es muss keine größere Geldsumme zu Beginn des Mietverhältnisses geleistet werden. Du kannst das Geld anderweitig verwenden.
- Im Schadensfall haften zunächst deine Bürgen. Leistet ein Unternehmen die Mietbürgschaft, prüft dieses, ob die Forderungen rechtmäßig sind.
- Bieten Sie dem Vermieter eine zusätzliche Mietbürgschaft an, kann das Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt erhö Aber Achtung: Bei einer freiwilligen Bürgschaft oder Rettungsbürgschaft haften Bürgen unbegrenzt und nicht nur bis zu einer Summe von drei Nettokaltmieten. Eine doppelte Absicherung aus Mietkaution und Bürgschaft können Vermieter nicht verlangen.
- Für Studentinnen, Praktikanten, Auszubildende und Menschen mit ungeregeltem Einkommen ist eine Mietbürgschaft oft die einzige Möglichkeit, die eigene Mietwohnung zu beziehen.
Diese Vorteile bietet eine Bürgschaft für den Vermieter:
- Vermieter müssen kein Mietkautionskonto führen und verwalten.
- Die Mietbürgschaft bietet Sicherheit für Vermieter – auch ohne Kaution.
- Handelt es sich bei dem Bürgen um eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen, werden gerechtfertigte Forderungen unkompliziert ausgezahlt.
Von Elternbürgschaft bis Mietkautionsversicherung: Welche Arten von Mietbürgschaft gibt es?
Diese Arten von Mietbürgschaften gibt es:
- Elternbürgschaft oder Privatbürgschaft
- Rettungsbürgschaft
- Bankbürgschaft (Bankaval)
- Mietkautionsversicherung oder Mietkautionsbürgschaft
Elternbürgschaft oder Privatbürgschaft:
Bei der Eltern- oder Privatbürgschaft haften Eltern oder Freunde im Schadensfall für Sie. Ihre Eltern springen finanziell ein, sollten Sie in Zahlungsverzug geraten sein oder einen Schaden an der Wohnung verursacht haben.
Bei dieser Art der Mietbürgschaft ist Vorsicht geboten: Die Bürgen setzen sich hohen finanziellen Risiken aus. Aus einer Mietbürgschaft kommen Bürgen vor Ende des Vertrags nicht so einfach wieder heraus. Die Forderungen können sogar vererbt werden. Möchten Sie eine Elternbürgschaft abschließen, sollten Sie genau auf die Formulierungen im Vertrag achten.
Handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, können Vermieter Schadensforderungen direkt an die Bürgen stellen. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern müssen Bürgen ohne Prüfung zahlen – die Forderung können sie dann nur auf dem Rechtsweg anfechten.
Genau wie bei der Barkaution ist die Höhe der Bürgschaft auf drei Nettokaltmieten begrenzt. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Wird die Bürgschaft dem Vermieter zusätzlich zur Mietkaution angeboten, gilt die Obergrenze von drei Nettokaltmieten nicht. Bürgen haften unbegrenzt! Auch die Rettungsbürgschaft ist nicht beschränkt.
Rettungsbürgschaft:
Eine Rettungsbürgschaft ist eine Sonderform der Mietbürgschaft. Sie wird dann abgeschlossen, wenn sich der Mieter oder die Mieterin bereits in einer finanziellen Notlage befindet und die Miete nicht mehr stemmen kann.
In diesem Fall springt ein Bürge ein, um eine Kündigung des Mietvertrags zu verhindern. Bei der Rettungsbürgschaft haften Bürgen unbegrenzt – Privatpersonen, die Familienmitgliedern oder Freunden in Krisenzeiten helfen möchten, sollten vorsichtig sein.
Bankbürgschaft:
Bei einem Bankaval oder Mietaval springt die Bank ein, wenn Sie die Miete nicht bezahlen oder die Kosten für einen Schaden an der Wohnung nicht begleichen können. Die Bank wird den geleisteten Betrag jedoch von Ihnen zurückfordern.
Meist knüpfen Banken ein Bankaval an verschiedene Bedingungen, wie die Kontoführung, eine Sperreinlage auf dem Konto oder weitere Gebühren.
Mietkautionsversicherung oder Mietkautionsbürgschaft:
Schließen Sie eine Mietkautionsversicherung ab, bürgt ein Versicherungsunternehmen. Es fließt kein Bargeld, stattdessen bezahlen Sie eine monatliche Gebühr. Als Sicherheit erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Bei einer Mietkautionsversicherung handelt es sich in der Regel um selbstschuldnerische Bürgschaften.
Ein großer Vorteil der Mietkautionsversicherung: Im Falle einer Forderung durch den Vermieter prüft das Versicherungsunternehmen, ob die Forderung rechtmäßig ist. So sind Sie als Mieter besser geschützt.
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