Neue Fenster – Modernisieren mit Durchblick

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#Modernisieren #Energieeffizienz #Fenstertausch

Der Austausch von Fenstern wird von Immobilienbesitzern als eine der wichtigsten Modernisierungsmaßnahmen empfunden. Ein Blick auf die Zahlen belegt das: Von rund 634 Millionen verbauten Fenstereinheiten in Deutschland sind nach Angaben von Experten und Verbänden wie etwa dem Verband Fenster und Fassade (VFF), rund 235 Millionen Fenstereinheiten in Deutschlands Wohngebäuden veraltet. Mit einer energetischen Sanierung durch Fenstertausch steigert man nicht nur den Wohnkomfort, die Sicherheit und den Schallschutz beträchtlich, sondern schont auch die Umwelt. Rund 12 Millionen Tonnen Kohlendioxid ließen sich durch diese Modernisierungsmaßnahme jährlich einsparen.

Wichtig:

Im Zuge der Diskussion über Energieeinsparungsmaßnahmen bei Immobilien in Deutschland stieg der Umsatz bei Fensterbaufirmen im Jahr 2023 um 5,7 Milliarden Euro (34%) an.

Höhere Energieeffizienz, niedrigere Kosten

Fenster sorgen für Licht in der Wohnung und geben der Immobilie ein Gesicht. Aber sie sind bei energetischer Betrachtung stets auch Schwachstellen. Kalte Luft dringt in die Wohnräume, warme Luft entweicht nach außen. Rund 15 Prozent der Wärmenergie geht durch die Fenster verloren, haben Experten errechnet. Ein teurer Verlust, der nach Abhilfe ruft.

Entscheidende Messeinheit für den Wärmeverlust durch überalterte oder schadhafte Fenster ist der Wärmedurchgangskoeffizient. Er wird kurz „U-Wert“ genannt. Ist er niedrig, wird gespart, ist er hoch, fliegen die Geldscheine oft sprichwörtlich durch den Schornstein. Gerade in Altbauten lässt sich durch die Modernisierung mit Wärmeschutzfenster rund 250 Euro Heizkosten jährlich sparen.

 

Wichtig:

Wer den U-Wert um lediglich 0,1 W/m2K, also Watt pro Quadratmeter und Kelvin senkt, kann pro Jahr und Fensterfläche einen Liter Heizöl sparen.

Tipp: 

Sind die Fenster nach 1995 eingebaut, empfiehlt es sich, einen – häufig kostenlosen – Energie-Check durch einen Fachmann durchführen zu lassen.

Informationen unter: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU): www.dbu.de
Deutsche Energie-Agentur (dena): www.dena.de

Fenstertausch – Pflicht oder freiwillige Leistung?

Wärmedämmende Fenster sind seit 2009 gesetzlich vorgeschrieben, also Pflicht. Was als ausreichende Dämmung und Dichte bei Verglasung betrachtet wird, ist ebenfalls geregelt:

  • Einfach verglaste Fenster kommen auf einen Wärmedurchgangswert (U-Wert) von bis zu 5,8. Sie sind damit energetisch betrachtet die großen Verlierer.

  • 2-fach verglaste Scheiben wurden in der Regel in den 70er und 80er Jahren verbaut. Bei einem Wärmedurchgangswert von 2,7 gehören sie zur energetischen Mittelklasse.

  • Dreifach verglaste Fenster kommen in der Regel auf einen U-Wert von 1,9. Alles was über 1,9 liegt, sollte ausgetauscht werden. Alles was darunter liegt lohnt den Austausch nicht. Das Einsparpotenzial ist einfach zu gering.

 

Dichte Fenster – Vorsicht vor Schimmel

Der Austausch von Fenstern kann zwar Geld sparen aber – wenn man nicht aufpasst – auch neue Probleme schaffen! Je besser das Haus abgedichtet ist, desto weniger kann Luft von innen nach außen zirkulieren. Feuchtigkeit droht. Wer dann nicht gut lüftet (empfohlen ist eine sogenannte Stoßlüftung mit einem gründlichen Austausch von Luft statt ständig gekippter Fenster) hat schnell den Schimmel im Haus. Der kann für Kinder und Allergiker gefährlich sein. Daher empfehlen Energieberater immer, nicht nur eine Maßnahme bei der Sanierung umzusetzen, sondern gleich das ganze Haus im Blick zu haben. Das beste Isolierglas nützt nichts, wenn daneben Wärmebrücken die aufgeheizte Luft nach draußen führen.

Mehr Sicherheit, weniger Einbruchrisiko

Mit einer neuen Verglasung für das Eigenheim sinkt nicht nur der Verbrauch. Auch das Risiko, Opfer von rund 65.000 Einbrüchen pro Jahr in Deutschland zu werden, nimmt deutlich ab. Der Gesetzgeber hat eine Risikoabstufung der Fenster nach der DIN 1627 vorgenommen.

Die DIN EN 1627 unterscheidet laut ADAC zwischen 7 verschiedenen Widerstandsklassen zur Einbruchhemmung. Definiert ist dabei jeweils, mit welchem Aufwand und in welcher Zeit ein Einbruch am Fenster gelingt. Die Widerstandsklassen unterscheiden sich nach ihrer Abstufung an verbauten einbruchhemmenden Komponenten. Je höher die Klasse, umso länger muss sie einem Einbruchversuch standhalten. Standard für den privaten Bereich sind die Klassen 1 bis 3 ohne Sicherheitsverglasung. Die Klassen hat der ADAC wie folgt definiert:

  • Widerstandsklasse 1: Es handelt sich um Standardfenster ohne speziellen Einbruchschutz. Diese lassen sich in wenigen Sekunden mit einfachem Werkzeug wie einem Schraubenzieher aufbrechen.

 

  • Widerstandsklasse 2 N: Der Fensterrahmen muss einer mechanischen Bearbeitung mit leichtem Werkzeug maximal 3 Minuten standhalten. Sie wird von Fachleuten im privaten Bereich als ausreichend sicher bewertet.

 

  • Widerstandsklasse 3: Hier hat der Prüfer 5 Minuten Zeit, um mit Einsatz von härteren Geschützen wie Brechstangen und Brecheisen das Fenster zu knacken.

Tipp: 

Fenster mit sogenannter Pilzkopfverriegelung und sicheren Beschlägen, die abschließbar sind, erhöhen die Sicherheit für Haus und Hof noch einmal deutlich.

Neue Fenster – weniger Lärm

Neue Fenster erfüllen auch einen exzellenten Zweck als Schallschutz. Gerade in Städten oder in Wohngebieten mit stark befahrenen Durchgangsstraßen kann ein modernes Fenster Ruhe ins Haus bringen. Bei Fenstern kommt es darauf an, ob sie zweifach oder dreifach verglast sind. Je mehr Glasschichten, desto mehr Schall wird abgewehrt. Einen weiteren Schallschutz liefert der Abstand der Glasscheiben. Je mehr Zwischenraum vorhanden ist, desto mehr Schall wird „geschluckt“. Schalldämmende Rahmenfugen, Flügel und Profile wirken ebenfalls schallabweisend.

Neue Fenster – so wird gefördert

Bis zu 20 Prozent Zuschuss zu den Kosten für Fenster- und Türenaustausch bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an. Der maximale Zuschuss darf allerdings 12.000 Euro nicht überschreiten. Die Zuschüsse werden seit dem 1. Januar 2024 aber erst dann gewährt, wenn mit einem ausführenden Unternehmen ein Vorvertrag abgeschlossen worden ist.

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