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Umzugshelfer

Umzugshelfer – lieb oder teuer?

Gute Freunde sind immer dann besonders willkommen, wenn Hilfe benötigt wird. Das gilt vor allem bei Umzügen. Denn die gehen oft ins Geld. Und mit ein paar helfenden Händen lässt sich das Budget ganz einfach schonen: Gläser und wertvolle Vasen verpacken, Bilder ab- und wieder aufhängen, Großmutters Sekretär durch das Treppenhaus hieven, dem Umzugswagen beladen  – wem kann man diese verantwortungsvollen Aufgaben besser anvertrauen, als lieben Freuden?

Aber Vorsicht: Auch die beste Freundin kann einmal ein Glas fallen lassen, der stärkste Freund beim Möbeltransport stolpern. Ein kleines Ungeschick, eine Unachtsamkeit und schon steht die Frage im Raum: Wer kommt für die Schäden auf? Um Hilfe ohne Sorgen annehmen zu können und Freundschaften nicht zu gefährden, sollte man einmal vorab gründlich die Haftung abklären.

Keine Haftung bei Gefälligkeitshilfen

Nach unserem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet grundsätzlich jeder Verursacher für den Schaden, den er am Eigentum Dritter verursacht. Wenn aber Freunde oder Verwandte etwa beim Umzug helfen, gilt diese Regelung nicht. Denn dann handelt es sich laut Rechtsprechung um sogenannte Gefälligkeitshilfen. Hierbei geht das Gesetz von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus. Geht also beim Umzug mit Freuden etwas zu Bruch, den diese zu verantworten haben, handelt es sich um so genannte „Gefälligkeitsschäden“, den die privaten Helfer nicht verantworten und letztlich auch keine Haftung übernehmen müssen. Aber wie gesagt, das gilt nur bei kleinen Unachtsamkeiten im Rahmen der sonst üblichen Sorgfalt. Ausnahmen bestehen bei grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz.

Schriftliche Vereinbarung beachten

Wie kann man Kosten die bei Gefälligkeitsschäden abwenden? Der Umziehende verhindern auf derartigen Schäden sitzenzubleiben, indem er sich zuvor bei der eigenen Haftpflichtversicherung entsprechend absichert.
Auch, wenn private Umzugshelfer entlohnt werden, ändert das nicht automatisch am Status des Helfen und dem Haftungsausschluss, es sei denn, es ist zuvor im Gegenzug für die Entlohnung schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
Was passiert, wenn es während des Umzugs zu einem Unfall kommt, bei dem ein Helfer verletzt wird? In diesem Fall haftet der Umziehende nur, wenn er an der Verletzung des Helfers die Schuld trägt.

Unser Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, klärt vorab die Versicherungslage mit seiner zuständigen Haftpflichtversicherung. Ein Anruf kann im Zweifelsfall viel Geld sparen. Ist ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt worden, sind derartige Gedanken überflüssig. Eine Transportversicherung ist grundsätzlich eingeschlossen. Bitte stets nach dem Versicherungswert erkundigen. Oft ist er gedeckelt bei 620 Euro pro Kubikmeter!


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