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Gartenzaun aus Holz

Wer muss den Zaun zwischen zwei Grundstücken bezahlen?

Wer den Zaun zwischen zwei Grundstücken bezahlen muss, darüber streiten sich nicht wenige Nachbarn. Manche sind der Meinung, jeder müsse jeweils die Kosten für den rechten Zaun seines Grundstücks tragen. Doch das stimmt so nur in drei Bundesländern. Was wo gilt zur Einfriedungspflicht und wann Sie den Zaun bezahlen müssen, das erklären wir hier.
Ob Sie die Kosten für einen Zaun allein tragen müssen, das hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen und ob es dort eine Einfriedungspflicht gibt. Die bedeutet im Klartext: Sie müssen auf Verlangen Ihres Nachbarn einen Zaun (oder eine andere Abtrennung) auf die Grundstücksgrenze setzen – ob Sie wollen oder nicht. Diese Einfriedungspflicht besteht allerdings nicht überall und ist in den Nachbarschaftsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

In welchen Bundesländern gibt es eine Einfriedungspflicht?

  • Keine Einfriedungspflicht: Baden-Württemberg (im Ortskern), Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
  • Einfriedungspflicht, wenn Einfriedung ortsüblich ist: Berlin, Brandenburg
  • Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke innerorts auf Verlangen des Nachbarn: Baden-Württemberg (in Außenbezirken), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Wer den Zaun bezahlen muss, ist je nach Bundesland verschieden

Wenn eine Pflicht zur Einfriedung besteht, gibt es je nach Bundesland zwei unterschiedliche Regelungen dazu, wer die Kosten für den Zaun tragen muss:

  • Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen (§ 922 BGB).
  • Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt. Er zahlt also den Zaun auf seiner rechten Seite. Diese Regelung ist ein Überbleibsel aus dem Allgemeinen Preußischen Landrecht und gilt auch nur in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.

Die Kosten für den Zaun müsst ihr also nur dann allein tragen, wenn ihr in einem der drei Bundesländer mit Rechtseinfriedungspflicht wohnt.

Gartenzaun kaputt, wer zahlt?

Nicht nur die Kosten für das Anlegen der Grundstückstrennung werden so verteilt. Auch die Kosten für den Unterhalt der Einfriedung, also zum Beispiel für Reparaturen des Zauns, wenn dieser kaputt ist, müsst ihr entweder zu gleichen Teilen bezahlen – oder, bei einer Rechtseinfriedung, sogar allein.

Bei Elementarschäden, zum Beispiel durch Unwetter wie Sturm oder starken Regenfall, der den Erdboden aufgeweicht und den Zaun zum Kippen gebracht hat, lohnt sich ein Blick in die Gebäudeversicherung, falls eine abgeschlossen wurde. Viele Versicherungen schließen auch den Schutz von Zäunen auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers mit ein. Häufig ist diese Klausel aber an die Bedingung geknüpft, dass der Gartenzaun nicht nur der Privatsphäre, sondern in erster Linie der Einfriedung des Grundstücks dient.

Welche Art von Zaun muss ich bezahlen?

Nun kostet ein Zaun auf der Grundstücksgrenze je nach Material unterschiedlich viel und es könnte darüber Streit unter Nachbarn entstehen. Der eine will vielleicht einen einfachen Kunststoffzaun, der andere einen verschnörkelten, schmiedeeisernen Zaun. Grundsätzlich werden die Kosten einer ortsüblichen Einfriedung zugrunde gelegt. Es geht also darum, welche Art von Zäunen in der Nachbarschaft vorherrscht.

Manchmal gibt es keine ortsübliche Einfriedung. Oder Nachbarn können sich nicht über die Art des Zaunes einigen. Dann sehen die meisten Nachbarschaftsgesetze einen etwa 1,20 Meter hohen Maschendrahtzaun vor. Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich am besten an das für Sie zuständige Bauamt.

Nicht nur die Kosten für den Zaun zwischen zwei Grundstücken sorgen unter Nachbarn für Streit. Oft stellt sich auch die Frage, wie hoch der Nachbar seine Hecke wachsen lassen darf oder ob man überhängende Zweige seines Nachbarn abschneiden darf. Und auch, wer einen Sichtschutz errichten will, sollte sich informieren, wie er Ärger mit Nachbarn und Behörden vermeidet.

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