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Bauerwartungsland

Bauerwartungsland – Glücksspiel mit dem Eigenheim?

Wer den Bau eines Eigenheims plant, sollte beim Grundstückskauf aufpassen!

Hohe Zinsen, teure Grundstücke – auf dem Weg zum Eigenheim sitzt bei den Deutschen das Geld längst nicht mehr so locker wie noch vor drei Jahren. Weil die Baukosten kontinuierlich steigen, versuchen viele Interessenten deshalb am Grundstück zu sparen und liebäugeln auch mit dem günstigen, sogenannten Bauerwartungsland. Aber Vorsicht: Dass aus dem günstigen Grund einmal Bauland für das Traumhaus wird, ist längst nicht ausgemachte Sache.

Obgleich der Begriff des Bauerwartungslandes den Eindruck erweckt, dass man nur noch etwas Geduld haben muss, bis eine Bebauung genehmigt wird, sieht die Realität anders aus. Um das zu verstehen, schauen wir uns einmal an, in welchen Stufen aus einem schlichten Ackerland schließlich Bauland werden kann.

Das Ackerland ist lediglich zur land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen. Aufgrund Lage und Entwicklungsstatus der Gemeinde gibt es keinerlei Planung, an diesem Status etwas zu ändern. Bebauungen sind – welcher Art auch immer – ausgeschlossen.

Auf der zweiten Stufe rangiert dann schon das Bauerwartungsland. Dabei handelt es sich um Flächen, die rechtlich zwar nicht für eine Bebauung vorgesehen sind. Es könnte aber möglich sein, dass eine Umwidmung als Bauland in der Zukunft erfolgen könnte. Hier liegt auch das Risiko. Denn ob und vor allem wann aus Bauerwartungsland einmal Bauland wird, ist reine Spekulation und hängt etwa von der langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung  und der Entwicklung der Bevölkerung von Kommune und Gemeinde ab.

In der dritten Stufe wird aus dem Bauerwartungsland schon ein sogenanntes Rohbauland. Darunter versteht man Grundstücke, die in einem Bebauungsplan schon als Bauland ausgewiesen worden sind. Eine Erschließung, also der Anschluss das Netz für Strom, Wasser, Abwasser oder Gas, ist aber noch nicht erfolgt. Eine Bebauung kann deshalb auch hier noch nicht erfolgen. Bei einem Rohbauland sind aber die Termine für die Erschließung meist schon geplant und können in den Gemeinden eingesehen werden. Auch hier empfiehlt es sich also, die sogenannte „Baureife“ abzuwarten.

Auf der letzten Stufe steht schließlich das Bauland. Wenn es im Bebauungsplan entsprechend ausgewiesen und die Erschließung erfolgt ist, kann auf dieser Scholle nach erfolgter Baugenehmigung schließlich das Traumhaus stehen.

Entsprechend der einzelnen Stufen der Grundstücke variieren auch die Kosten. Die Preise von Bauerwartungsland liegen bei etwa 25 bis 60 Prozent der Kosten von baureifen Grundstücken. Obgleich Bauen noch nicht möglich ist, langt der Fiskus schon zu. Denn neben der fälligen Grunderwerbsteuer wird  auch Grundsteuer fällig. Später kommen dann die anteiligen Kosten für die öffentliche Erschließung des Grundstücks hinzu. Und ob die Fläche jemals zur Bebauung ausgeschrieben wir, steht in den Sternen. So könnten vermeintliche Schnäppchenjäger zu Spieler in einem teuren Grundstücksroulette werden!

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