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Wo ist eigentlich Solarpflicht?

Wo gilt eigentlich die Solarpflicht in Deutschland?

Die Bundesregierung will mehr Tempo bei der Energiewende. Aber die Solarpflicht ist ein bundesdeutscher Flickenteppich.

Das Klima verändert sich rasant aber die Energiewende in Deutschland kommt nach Ansicht der Ampel-Koalition immer noch nicht so recht in Fahrt. Nun hat die Bundesregierung nicht nur die Treibhausgasneutralität auf das Jahr 2045 vorgezogen. Bis 2030 soll auch 80 Prozent des Strombedarfs hierzulande aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Deshalb richtet sich der Fokus auf vermeintlich zügig umsetzbare Maßnahmen, die auch eine große Bedeutung bei der Energiewende haben können. Ganz vorne steht dabei die sogenannte Solarpflicht. Im Vertrag der Ampel-Koalition ist der Wille zu dieser Pflicht bereits niedergeschrieben worden: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden“, heißt es dort.

Um es vorab aber ganz klar zu sagen: Eine bundesweite Solarpflicht, also die rechtlich bindende Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen durch den Bundesgesetzgeber geht daraus nicht hervor und besteht auch derzeit nicht. In den einzelnen Bundesländern sieht das anders aus. Einige Landesregierungen haben schon die Solarpflicht eingeführt, andere haben die Einführung beschlossen aber diese Pflicht als Gesetz noch nicht erlassen.

Ganz unterschiedlich sind die Regelungen im Hinblick auf die Zielgruppe. Während in Baden-Württemberg seit 1. Januar 2023 etwa die Photovoltaik-Pflicht nicht nur für alle Neubauten von Wohngebäuden besteht, sondern schon bei grundlegenden Dachsanierungen fällig wird, gibt es in anderen Bundesländern zurückhaltendere oder lediglich auf die Gewerbe- Immobilien bezogene Pflichten. Im Saarland und in den neuen Bundesländern besteht überhaupt keine Solarpflicht. Sachsen will zwar entsprechende Überlegungen prüfen aber abgemacht ist noch nichts. Wo Solarpflicht besteht, wo sie eingeschränkt ist und wo noch überhaupt nichts in Planung – ein Überblick*:


Baden-Württemberg

Solarpflicht für Nichtwohngebäude gilt seit dem 1.01.2022;  seit dem 1.05.2022 für Neubauten von Wohngebäuden. Ab dem 1.01.2023 besteht für Gebäude bei einer grundlegenden Dachsanierung Photovoltaik-Pflicht.

Bayern

Seit März 2023 gilt die Pflicht für neue Industrie- und Gewerbebauten und ab Juli 2023 umfasst sie auch alle weiteren Nichtwohngebäude. Wohnhäuser sind ab Januar 2025 von der Photovoltaik Pflicht betroffen. Das gilt dann für Neubauten sowie Sanierungen des Daches.

Berlin

Ab dem 1.01.2023 Solarpflicht für Neubauten, sowohl für privat genutzte – also Wohngebäude – als auch für gewerbliche. Für Bestandsbauten gilt bei einer grundlegenden Dachsanierung ebenfalls eine Photovoltaik-Pflicht.

Brandenburg

Bislang keine Solarpflicht, sie soll für Neubauten von Juli 2025 an.

Bremen

In Bremen soll ab 1.01.2023 eine Solarpflicht für Neubauten gelten – sowohl für gewerbliche als auch für Wohngebäude. Der Gesetzentwurf ist noch nicht final beschlossen, die Solarpflicht somit noch nicht rechtskräftig.

Hamburg

In Hamburg gilt ab 1.01.2023 sowohl für private als auch gewerbliche Neubauten eine Solarpflicht. Für Bestandsbauten gilt ab 2025 bei vollständiger Dachsanierung eine Photovoltaik-Pflicht – sowohl für gewerbliche als auch für Wohngebäude.

Hessen

Solarpflicht nur für landeseigene Gebäude und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Für private Gebäude keine Solarpflicht.

Mecklenburg-Vorpommern

Aktuell keine Solarpflicht.

Niedersachsen

Ab dem 1.01.2023 Solarpflicht für Gewerbe-Immobilien, wenn sie über mehr als 75 Quadratmeter Dachfläche verfügen. Mindestens 50 Prozent der Dachfläche müssen dann mit Photovoltaik-Modulen bestückt werden. Neubauten müssen zudem so geplant werden, dass die spätere Installation einer PV-Anlage möglich ist. Außerdem gilt ab 2025 eine Solarpflicht für Neubauten inklusive Wohngebäude.

Nordrhein-Westfalen

Seit dem 1.01.2022 müssen Parkplätze von Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht und mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Alternativ kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden.

Rheinland-Pfalz

Solarpflicht greift ab dem 1.01.2023 für Gewerbebauten mit mehr als 60 Quadratmetern Nutzfläche, 60 Prozent der Dachfläche müssen mit Photovoltaik bestückt werden. Außerdem gilt die Solarpflicht für überdachte Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen.

Saarland

Keine Solarpflicht.

Sachsen

Bislang keine gültige Solarpflicht, die Einführung soll jedoch geprüft werden.

Sachsen-Anhalt

Keine Solarpflicht.

Schleswig-Holstein

Ab dem 1.01.2023 gilt eine Solarpflicht für Neubauten von Nichtwohngebäuden. Diese Pflicht gilt auch für bestehende Nichtwohngebäude, wenn mindestens zehn Prozent der Dachfläche saniert werden. Außerdem gilt für Parkplätze ab 100 Stellplätzen eine Solarpflicht. Zudem soll es ab 2025 eine Solarpflicht auf Dächern geben.

Thüringen

Keine Solarpflicht.

*Aufgrund der sich stets verändernden Beschluss- und Gesetzeslage empfiehlt es sich diese vorläufigen Aussagen bei Planung einer Anlage durch nachfrage im eigenen Bundesland zu aktualisieren.

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