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Schwäbisch Hall

Klug investieren und Energiekosten nachhaltig sparen

#Investieren #Nachhaltigsparen #Sanieren #Renovieren #Modernisieren

Gerade in diesen Zeiten können Modernisierungen um Umbauten in Haus und Wohnung bares Geld sparen.

Unser Partner, die Bausparkasse Schwäbisch Hall, kann als Energiespar-Finanzierer auch Ihr persönlicher Partner bei energetischen Maßnahmen in Ihrem Heim werden. Nachstehend finden Sie eine beispielhafte Auflistung von Projekten, die Sie jetzt oder in Zukunft vielleicht planen oder umsetzen wollen (linke Spalte).

In der mittleren Spalte haben unsere Experten die staatlichen Fördermöglichkeiten aufgelistet. Sie sind so attraktiv wie noch nie.
In der rechten Spalte stellt sich die Schwäbisch Hall als Partner vor, der Sie bei der Umsetzung Ihrer Pläne mit attraktiven Konditionen unterstützt.

Natürlich können Sie sich auch individuell beraten lassen. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen weiter!

Welche Projekte möchten Sie anpacken – jetzt oder später?

Die staatlichen Fördermöglichkeiten sind so attraktiv wie nie

Wie Sie mit Schwäbisch Hall
Ihre Wohnwünsche verwirklichen

Energie- und CO2 Einsparpotenziale, Investitionen für Modernisierungen und Beitrag zum Klimaschutz:

Bad/Küche/neue Technik
• Kosten: ca. 15.000 € – 55.000 €
• Energie-Spar-Potenzial: bis zu ca. 10 %

Neue, klimafreundliche Heizungsanlage
• Kosten: ca. 15.000 € – 35.000 €
• Energie-Spar-Potenzial: bis zu ca. 30 %

Fotovoltaik/Solarthermie/Speicher
• Kosten: ca. 15.000 € – 30.000 €
• Energie-Spar-Potenzial: bis zu 27%

Dämmung von Dach/Fassade/Keller
• Kosten: ca. 15.000 € – 80.000 €
• Energie-Spar-Potenzial: bis zu ca. 30 %

Neue Fenster
• Kosten: ca. 10.000 € – 25.000 €
• Energie-Spar-Potenzial: bis zu ca. 10 %

Einbruchschutz
• Kosten: ca. 1.000 € – 10.000 €
Smart-Home-Technik
• Kosten: ca. 200 € – 10.000 €

Bis zu 40 % Austauschprämie der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Ölheizungen bei Wechsel in ein neues, effizienteres Heizsystem, max. 60.000 € pro Wohneinheit.

Bis zu 5.000 € Zuschuss für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung pro Wohnobjekt.

Bis zu 40.000 € steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen (verteilt auf 3 Jahre) für Dämmung, Erneuerung von Fenstern und Einbau digitaler Systeme. Vorausgesetzt, Ihr Gebäude ist älter als 10 Jahre.

KfW-Kredite mit Tilgungszuschüssen bis zu 37.500 € pro Wohneinheit, z. B. für energetische Sanierung von Wohngebäuden, die zum KfW-Effizienzhaus führen.

Riester-Förderung für barrierereduzierenden Umbau z. B. des Bades.

Finanzieren auch Sie jetzt Ihre Modernisierung mit Schwäbisch Hall, einem der größten deutschen Baufinanzierer. Wir erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre energetische Modernisierung.

Überzeugende Pluspunkte:

Kurzfristig modernisieren:
Profitieren Sie bei unseren SofortBau-geld-Modellen4 von attraktiven Konditionen, z. B. dem zusätzlichen Zins-Vorteil5 speziell bei energetischer Modernisierung.

Mittelfristig modernisieren:
Den Bausparvertrag im Tarif FuchsEco empfehlen wir Ihnen vorzugsweise für mittelfristige, energetische Modernisierungen.
Besonders interessant für Sie ist:
1. Es gibt einen Zinsvorteil von 0,15 % 6.
2. Bei Sofortaufzahlung7 haben Sie eine Sparzeit von nur 19 Monaten.
3. Beim Bauspar-Darlehen zahlen Sie keinen Blanko-und Kleindarlehensaufschlag.

Ihre Vorteile:
• Kostenlose Sonderzahlungen möglich
• Finanzierung ab 10.000 € möglich
• Blanko-Darlehen für Hauseigentümer bis zu 50.000 € ohne Grundschuldeintrag* möglich.

Wir beraten Sie zu den Fördermöglichkeiten und erstellen gerne ein individuelles Angebot für Sie. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte hier.

Wichtig: Die steuerliche Förderung ist nicht mit KfW- und BAFA-Förderung kombinierbar.

 

  1. Die angegebenen Kosten und Energieeinsparpotenziale beziehen sich auf ein Einfamilienhaus und sind grundsätzlich abhängig von individuellen Gegebenheiten. Abweichungen sind möglich. Detaillierte Auskunft gibt das örtliche Handwerk. Sparpotenziale sind pro Jahr angegeben und basieren auf den Durchschnittswerten einer vierköpfigen Familie mit 150 qm Wohnfläche.
    Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
  2. § 35 c EStG: Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht.
  3. Bei Berechtigung. Es gelten weitere Voraussetzungen.
  4. Zinszahlungs-Darlehen abzulösen durch einen neu abzuschließenden Bausparvertrag.
  5. Zins-Vorteile veränderbar. Nur bei FuchsKonstant 10, 15 und 20. Es gelten weitere Voraussetzungen.
  6. FuchsEco (XE) kann nur für Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung verwendet werden (siehe Vereinbarung „Energetische Verwendungen gemäß § 1 Abs. 4 ABB“).
  7. Zum Beispiel 19 Monate Sparzeit bei einer 45 % Sofortaufzahlung. Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse.
  8. In der Sparphase jährlich bis zu 5 % des Anfangsdarlehens. In der Darlehensphase immer und in beliebiger Höhe möglich.

 

*Mit FuchsKonstant 10, 15, 20 oder Bauspardarlehen. Bei Berechtigung. Es gelten weitere Voraussetzungen.

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