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Rauchmelder – nichts anbrennen lassen

Seit Anfang des Jahres 2015 sind Rauchmelder in allen Wohnungen und Häusern Pflicht. Seither haben die kleinen elektronischen Warner schon in vielen Fällen Brandkatastrophen verhindert und Leben gerettet. Aber noch immer führen unzureichende Informationen zu Irritationen bei der Handhabung.

Schon bei der Frage, wo die elektronischen Warnanlagen angebracht werden müssen, gibt es Unklarheiten. Dabei ist es ganz einfach. Grundsätzlich gilt: In jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in allen Fluren, die als Fluchtwege gelten, sind Rauchmelder Pflicht. Was wäre Deutschland aber ohne Ausnahmen? In Berlin und Brandenburg etwa müssen die Melder auch in Wohnzimmern angebracht werden. Geregelt sind die Vorschriften zum Nachlesen in den jeweiligen Landesbauordnungen.

Wie gut ein Rauchmelder ist, erkennt man daran, ob er die wichtigen Sicherheits-Kriterien erfüllt.
Ein guter Rauchmelder muss zuverlässig Brandrauch erkennen und mit einem unüberhörbaren, lauten Warnton (> 85 Dezibel) alarmieren. Die Montage und Bedienung sollte einfach zu handhaben sein. In der Regel wird die Halterplatte in die Decke gedübelt und daran schließlich der Warnmelder angebracht. Die Bedienungsanleitung sollte verständlich sein und der Rauchmelder soll mindestens 10 Jahre halten: Wichtig: Er soll zudem eine hohe Sicherheit vor Falschalarmen bieten.

Vermeiden Sie den Kauf von älteren Fabrikaten. Die Technik des Rauchmelders sollte auf dem neuesten Stand sein. Das erkennt man am „Q“ und am „Q“-Logo. Dieses finden Sie auf der Verpackung des Gerätes und auf dem Rauchmelder selbst. Die hohe Zuverlässigkeit des Melders, insbesondere im Hinblick auf Falschalarme, macht Rauchmelder mit diesem Qualitätsmerkmal zu den Favoriten der Stiftung Warentest und der deutschen Feuerwehren.

Mehr Infos unter www.q-certified.eu

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