Ein Grundbuchauszug ist die vollständige Abschrift eines Grundbuchblatts. Sie enthält alle Informationen über:
- Eigentumsverhältnisse
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grundpfand- und Nießbrauchrechte
Ein Grundbuchauszug besteht aus mehreren Teilen:
1. Deckblatt (oder Aufschrift)
Hier steht der Name des zuständigen Amtsgerichts, der Name des Grundbuchsbezirks und die Nummer des Grundbuchblatts.
2. Bestandsverzeichnis
Entsprechend dem amtlichen Kataster stehen hier Angaben zu:
- Gemarkung
- Flur und Flurstück
- Lagebezeichnung (Adresse)
- Nutzungsart
- Größe
3. Erste Abteilung (Eigentümer)
Hier stehen die Eigentümer. Sind mehrere genannt, werden die prozentualen Anteile angegeben. Haben sich Eigentumsverhältnisse geändert, wird hier angegeben, wann der Eintrag hinzukam und aus welchem Grund. Etwa, ob das Grundstück gekauft, geerbt, überlassen (Auflassung) oder über eine Zwangsversteigerung erworben wurde.
Diese Abteilung des Grundbuchs wird bei einem Besitzerwechsel geändert. Daher gilt ein Auszug aus diesem Bereich als Beleg für die Eigentümerschaft.
4. Zweite Abteilung (Lasten und Beschränkungen)
In der zweiten Abteilung des Grundbuchblatts sind alle Beschränkungen und Lasten eines Grundstücks verzeichnet. Zu den Lasten gehören zum Beispiel:
- Grunddienstbarkeiten
- Widersprüche
- Vormerkungen
- Wohn- und Nutzungsrechte
- Erbbau- oder Vorkaufsrechte
Unter Beschränkungen sind Vermerke bezüglich
- Insolvenz,
- Nacherbfolge,
- Sanierung,
- und Zwangsversteigerung
zu verstehen. Auch Regelungen bei Eigentumswohnungen und bauliche Einschränkungen gehören dazu.
5. Dritte Abteilung (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden)
An dieser Stelle werden Grundpfandrechte vermerkt. Dazu gehören
- Hypotheken,
- Grundschulden,
- Pfandrechte,
- oder Rentenschulden,
die das Grundstück belasten.