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Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass

So treffen Sie die wichtigsten Vorkehrungen

Ein höchstrichterliches Urteils sorgt seit einiger Zeit für Klarheit: Die Rechte und Pflichten an sämtlichen Online-Tätigkeiten gehen uneingeschränkt an die Erben über. Allerdings sollte man schon zu Lebzeiten wichtige Vorkehrungen treffen.

Persönliche Daten und Nutzerprofile befinden sich seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2018 nicht mehr in einem rechtsfreien Raum. Nutzer haben es vielmehr selbst in der Hand, was mit Ihren Daten nach dem Ableben geschieht. Denn der digitale Nachlass ist wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln. Dennoch gibt es trotz des Urteils Regelungsbedarf darüber, was im Todesfall mit dem digitalen Nachlass geschehen soll. Die beiden größten digitalen Unternehmen, Facebook und Google, bieten Möglichkeiten an, den digitalen Nachlass zu regeln. Für eine wirklich klare Lösung sollten aber Vorkehrungen getroffen werden, die den gesamten digitalen Nachlass umfassen. Dazu zählen elektronische Bücher, heruntergeladene Musik, virtuelle Spielfiguren bei Computerspielen, Guthaben bei Zahlungsdiensten wie etwa PayPal, Blog-Einträge, Cloud-Dienste, Smart Home-Bedienungen.

Was Sie in einen digitalen Nachlass aufnehmen sollten:

  • E-Mail-Dienste
  • Soziale Netzwerke (Facebook, Xing etc.)
  • Cloud-Dienste (Dropbox)
  • Shopping-Konten (eBay, Amazon)
  • Streaming-Abonnements (Netflix, Maxdome)
  • Smart Home

Ein erster Schritt: Ernennen Sie eine Person Ihres Vertrauens und erstellen Sie eine Liste mit allen Konten. Die verbindlichere Lösung: Schreiben Sie eine handschriftliche Vollmacht, in der Sie eine Vertrauensperson benennen, die Ihren digitalen Nachlass regelt.

Ergänzen sollten Sie konkrete Angaben, was im Detail mit Ihren Daten und Konten geschehen soll. So regeln Sie, was mit Ihren Profilen in den sozialen Netzwerken passiert, ob Verträge gekündigt und Daten oder Fotos gelöscht werden sollen. Eine rechtssichere Lösung ist die Regelung des digitalen Nachlasses in einem Testament. Dort halten Sie fest, welche Online-Konten gelöscht werden oder auf welche Daten die Angehörigen keinen Zugriff haben sollen. Für die Umsetzung kann ebenfalls eine Person des Vertrauens beauftragt werden. Um garantiert ein rechtswirksames Testament zu besitzen, ist in jedem Fall eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar empfehlenswert. Mittlerweile gibt es auch viele Bestattungsunternehmen, die Hinterbliebene bei der Verwaltung des digitalen Nachlasses unterstützen. Allerdings entstehen hierbei zusätzliche Kosten und es wird weiteren Parteien Zugriff auf mitunter sehr persönliche Daten gewährt.

Digitaler Nachlass auf einen Blick:

  • Erstellen Sie eine Liste (digital oder handschriftlich) mit allen digitalen Diensten und Plattformen, die Sie nutzen, damit Sie selbst einen Überblick haben.
  • Legen Sie fest, was jeweils mit Ihren Daten geschehen soll (bspw. löschen oder inaktiv setzen).
  • Halten Sie fest, wie im Todesfall mit Ihren Daten umzugehen ist:
    1. per Testament
    2. per Vorsorgevollmacht
    3. per Sorgevollmacht
  • Nutzen Sie Vorlagen für Ihre Schreiben (bspw. der Verbraucherzentrale), damit es nicht durch Formfehler zu Komplikationen kommt.
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