SanReMo – was ist das eigentlich?

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#Sanieren #Renovieren #Modernisieren #Mieteerhöhen

SanReMo – das Kürzel steht für Sanieren, Renovieren und Modernisieren. Neue Fenster einbauen, das Treppenhaus streichen, das Kinderzimmer zum Arbeitszimmer umbauen, neue Bäder, neue Küche oder die Reparatur des Daches – das alles gehört irgendwie dazu. Wahrscheinlich ist es Ihnen bei der Verschönerung Ihres Heims aber auch schon einmal so gegangen, dass Sie sich gefragt haben: Welche Arbeiten erfüllen inhaltlich eigentlich welchen Begriff? Wir klären auf und sagen welche Maßnahme für Mieter und Vermieter welche Folgen hat.

 
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Wichtig:

Begriffserklärung auf einen Blick:
 

Die Bedeutung von Renovieren, Sanieren und Modernisieren sind als Fachbegriffe gut abgrenzbar zugeordnet:

  • Renovieren kommt aus dem Lateinischen (renovare)und bedeutet frei übersetzt etwa: Wieder erneuern oder verschönern.
  • Sanieren umfasst Reparaturen am Haus oder der Wohnung. Das heißt, dass ein Schaden behoben oder eine Funktionsfähigkeit wiederhergestellt wird.
  • Modernisieren ist die umfassendste Maßnahme an Ihrer Immobilie. Modernisierungsarbeiten werten Ihre Immobilie auf, in dem Sie diese von Raumaufteilung, Ausstattung,Barrierefreiheit an den Standard anpassen.

Renovieren – Sie machen Ihr Haus wieder schön!

Vielleicht können Sie eingangs mit folgendem Bild den Begriff der Renovierung etwas genauer einordnen. Wenn Ihre Bluse oder Ihr Hemd einen Fleck hat, bringen Sie Ihr Kleidungsstück in die Reinigung. Die Absicht dahinter ist, den alten, inzwischen unansehnlichen Anblick wieder frisch und neuwertig aussehen zu lassen.

So etwa verhält es sich auch bei Renovierungsmaßnahmen. Sie gleichen lediglich optische Mängel aus und stellen somit den vorherigen Zustand wieder her. Im Mietrecht werden diese Maßnahmen noch einmal genauer als Schönheitsreparaturen bezeichnet. Das heißt, dass die von Ihnen vorgenommenen Arbeiten allenfalls aus ästhetischen Gründen erfolgen, aber nicht etwa im Sinne der Aufrechterhaltung der Wohnfähigkeit notwendig sind.

Renovierungen verbessern lediglich Komfort und Wohngefühl. Baumängel werden nicht behoben. Daher können Mieter die Schönheitsreparaturen meist selbst erledigen. In manchen Fällen sind Renovierungsarbeiten beim Auszug aus Mietwohnungen zu übernehmen.

Wichtig:

Wie die Regelungen im konkreten Fall zu Renovierungen sind entnehmen Sie Ihrem Mietvertrag. Denn nur das, was im Mietvertrag steht, muss auch eingehalten werden. Bei Unklarheiten, empfiehlt es sich, die Verbraucherzentralen oder den Mieterbund einzuschalten.

Tipp: 

Beispiele für Renovierungsarbeiten

  • Wände streichen oder tapezieren,
  • Bodenbelag oder Fliesen erneuern,
  • Möbel neu beziehen,
  • Parkett abschleifen,
  • Türen lackieren,
  • Fliesenfugen erneuern.

Sanieren: Schäden an der Immobilie mit Reparaturen beseitigen.

Wer sich zu Sanierungsarbeiten entschließt, will Schäden oder Baumängel reparieren. Auch hier bedient sich das Mietrecht einer etwas anderen Bezeichnung und spricht statt von Sanierungsarbeiten von Instandsetzung.

Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten können umfassend sein und müssen sich nicht auf eine Einzelmaßnahme beschränken. Wer etwa an eine grundsätzliche Maßnahme zum Erhalt oder Wiederherstellung der Bausubstanz entscheiden, führt eine sogenannte Kernsanierung durch.

Sanierungen erfordern Fachwissen. Daher ist es ratsam, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Der Bausachverständige führt eine gründliche Bestandsaufnahme vorhandener Schäden durch, die manchmal auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Besonders, wenn Sie ein altes Haus kaufen, besteht häufig Sanierungsbedarf.

Wichtig:

Auch im Energiesektor kann man seine Immobilie mit entsprechenden Maßnahmen sanieren. Dazu gehören bauliche Maßnahmen, die den Energieverbrauch von Warmwasser, der Lüftung oder der Heizungsanlage minimieren. In diesem Fall spricht man von einer energetischen Sanierung.

Tipp: 

Beispiele für Sanierungsarbeiten:

  • Undichte Fenster austauschen,
  • Schimmel oder Asbest entfernen,
  • nassen Keller trockenlegen,
  • Balkon abdichten,
  • morsche Holzbalken erneuern.

Modernisieren: Wertsteigernde Maßnahmen durchführen

Unter dem Begriff der Modernisierung versteht man jene Arbeiten, die angesichts der neuen Energie- und Umweltgesetze derzeit am häufigsten durchgeführt werden. Denn mit einer Modernisierung bringen man seine Immobilie auf den neusten Stand und erhöht damit ihren Wert. Das kann zum Beispiel Maßnahmen beinhalten, mit denen Sie Wasser und Energie einsparen.

Gelegentlich ist man auch seitens des Gesetzgebers gezwungen, bestimmte Maßnahmen durchführen zu lassen. Dazu zählen unter Anderem vorgeschriebenen Arbeiten, die dem Bereich des Brandschutzes zugeordnet werden.

 

Wichtig:

Sollten Sie im Rahmen einer Modernisierung auch die Elektrik erneuern oder Wände versetzen wollen, ist es dringend angeraten, entsprechende Fachleute in das Vorhaben einzubeziehen. Gerade beim Thema Wanddurchbrüche oder Entfernen von Wänden können erhebliche Einwirkungen auf die Statik der Immobilien erfolgen.

Tipp: 

Beispiele zu Modernisierungsmaßnahmen:

  • Fassade dämmen,
  • Schallschutz verbessern,
  • Barrierefreiheit gewährleisten,
  • Wärmeschutzfenster einsetzen,
  • Heizung modernisieren.

SanReMo – Wann darf die Miete erhöht werden?

Sanierung, Renovierung und Modernisierung lassen sich in der Realität manchmal nicht wirklich trennscharf unterscheiden, sondern gehen ineinander über. Wird ein Dachschaden saniert, geht dies oft mit Dämmarbeiten im Hinblick auf die Vorschriften der Energiesparverordnung einher. Wird die Fassade modernisiert, schließt sich in der Regel immer ein neuer Anstrich an.

Dennoch ist die Unterscheidung von großer Bedeutung. Nach Lage des Gesetzes darf ein Vermieter jedenfalls nur dann die Kosten der entsprechenden Maßnahmen an der Immobilie auf den Mieter umlegen, wenn es sich dabei um Modernisierumgsmaßnahmen handelt. Alle anderen Maßnahmen, wie Renovierung oder Sanierung dürfen nicht zu einer Mieterhöhung führen.

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