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Solaranlage pachten

#Photovoltaik #Mietenoderkaufen #Stromversorgung

Gestiegene Zinsen, Materialengpässe und eine hohe Nachfrage haben die Preise für Solaranlagen nach einer langen Sinkphase in der letzten Zeit wieder stark steigen lassen. Lange Wartezeiten und deutlich höhere Investitionskosten schrecken manchen Immobilienbesitzer vor dem Kauf einer Solaranlage ab. Mietmodelle gewinnen dagegen an Attraktivität. Klar berechenbare Kosten und durch äußere Umstände wie Preissteigerungen unangefochten stabile Mieten, machen die Investition für viele Jahre hinaus interessant. Aber wie die Verbraucherzentrale rät, sollte man bei der Entscheidung für dieses Modell noch einmal genau hinsehen.

Wichtig:

Was ist der Unterschied zwischen Solaranlagen und Photovoltaik? Der Begriff der Solaranlage ist so etwas wie der umfassende Oberbegriff. Solaranlagen wandeln Sonnenenergie grundsätzlich in Wärmeenergie oder Strom um. Entscheidet man sich für eine Solaranlage zur Wärmegewinnung, erwirbt man eine Solarthermieanlage. Wer Strom erzeugen will, zieht eine Photovoltaikanlage vor.

Was beinhaltet ein PV-Mietvertrag?

Weil alle Kosten für Material, Installation, Versicherung, Wartung und weitere Servicedienstleistungen bei Vertragsschluss schon feststehen, lassen sich über die Gesamtkostenrechnung schnell auch die monatlich zu zahlenden Beträge ausrechnen. Wahrscheinlich gelangt man schnell zur Erkenntnis, dass die Kosten kumuliert meist etwas höher liegen als beim Kauf einer PV-Anlage. Entscheidend ist jedoch, wie viel teurer das Mieten ist. Sollten die Gesamtkosten inklusive eingerechneten Erstattungen für die Einspeisung von Strom geringer sein als das, was an Stromkosten gespart durch die Angabe gespart wird, kann Mieten sinnvoll sein.

Tipp: 

Beispielrechnungen von Anbietern sind nicht immer verlässlich und nahezu durchweg unverbindlich. Wer beim Zahlenspiel den Anbietern von Mietanlagen nicht auf dem Leim gehen will, sollte einen genauen Blick auf die getroffenen Annahmen werfen. Stimmt etwa der Verbrauch und die Steigerung der Strompreise über den Mietzeitraum? Ob der Eigenverbrauch und somit auch die Stromkostenersparnis vom Anbieter falsch eingeschätzt werden, kann durch den Solarrechner des Stromrechners der Verbraucherzentrale ermittelt werden.

Strompreisentwicklung beachten

Die Kosten für den Strom aus dem Netz gehören zu den Parametern, die eine Rentierlicheit der gemieteten Solaranlage beeinflussen können. Dabei sollte man stets die gesamte Betriebsdauer der Anlage berücksichtigen. Genau das macht die Berechnung aber schwierig. Denn die Entwicklung der Strompreise können zwar geschätzt aber nicht verlässlich vorausgesagt werden. Um eine ungefähre Verlässlichkeit bei der Strompreisentwicklung zu haben, lassen Sie sich über die entsprechenden Vorausannahmen verschiedener Anbieter informieren.

In den meisten Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird mit einer Erhöhung des Strompreises von ca. 2-3 Prozent jährlich gerechnet. Um die Anlage attraktiver erscheinen zu lassen, rechnen Anbieter von Solaranlagen – egal ob Kauf- oder Mietanbieter – teilweise mit einer doppelt bis dreifach so hohen Steigerungsrate, warnt die Verbraucherzentrale. Das erweckt den Eindruck von enormer Einsparpotential der Solaranlage. Legt man die korrekten Zahlen zugrunde, sieht es schon wieder anders aus.

Tipp: 

Langfristige Prognosen, wie der Forschungsstelle für Energiewirtschaft, gehen inflationsbereinigt nicht von dauerhaft stark steigenden Haushaltsstrompreisen aus. Um eine wirklichkeitsnahe Kostenrechnung im Hinblick auf die Strompreise zu erhalten, empfiehlt es sich, mehrere unabhängige Angebote einzuholen.

Ist die Verbindung einer Mietanlage mit einem Batteriespeicher sinnvoll?

Ein Batteriespeicher schafft grundsätzlich eine größere Unabhängigkeit vom Haushaltsstrom. Der gespeicherte Strom kann etwa zu Hochlastzeitpunkten abgerufen werden, in denen sich eine schwache Sonneneinstrahlung nicht genügend zu Strom umwandeln lässt.
Wegen der gestiegenen Nachfrage bieten viele Anbieter inzwischen auch Speicher zusätzlich zu den PV-Anlagen zur Miete an. Allerdings sollte man darauf achten, dass der Speicher auch die gesamte Nutzungszeit die anfangs berechnete Kapazität liefert. Diesen Umstand sollte man sich vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen und gegebenenfalls einen entsprechenden Austausch vereinbaren.

Tipp: 

Mit einem Batteriespeicher lassen sich auch gut Wallboxen zum Laden von E-Autos verknüpfen. Das macht unabhängig von öffentlichen Ladesäulen.

Wichtig:

Die Lebensdauer eines Batteriespeichers ist mit 10 bis 15 Jahren meist deutlich kürzer, als die PV-Anlage. Deshalb sollte im Vorfeld geklärt werden, ob der Anbieter den Speicher dann tauscht.

Kann man den Mietvertrag kündigen?

Wer sich für die Anmietung einer PV-Anlage entschieden hat, sollte darauf achten, dass die Anlage am Ende der Mietzeit auch voll übernommen werden kann. Dazu zählt auch der Batteriespeicher, sowie die Wall-Box. Außerdem ist es wichtig, dass das anbietende Unternehmen wirtschaftlich gesund ist. Bei einer Insolvenz des Vermieters könnten sonst Probleme bei Weiterbetrieb oder Serviceleistungen auftreten. Sollten Sie trotz einer Unterschrift plötzlich Zweifel an der Entscheidung haben, können Sie den Vertrag innerhalb von zwei Wochen wieder kündigen.

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