#Mietpreisbremse #Photovoltaik #Zeitumstellung
Welche neuen Gesetze treten in Kraft? Gibt es Regelungen, die Ihren Alltag verändern? Wir erklären Ihnen, was sich im März ändert und welche Fristen und Neuerungen Sie kennen sollten. Das ist neu – Diese neuen Regelungen treten im März in Kraft.
Mietpreisbremse wird in Nordrhein-Westfalen auf 57 Kommunen ausgeweitet
Ab dem 1. März 2025 weitet die nordrhein-westfälische Landesregierung die Mietpreisbremse von bisher 18 auf nun 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt aus. Statt regulär 20 Prozent werden bei bestehenden Mietverträgen mögliche Mieterhöhungen dann auf maximal 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Bei neu abgeschlossenen Verträgen darf die Miete nur um zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
Zusätzlich wird die sogenannte Kündigungssperrfrist von drei auf acht Jahre verlängert: Demnach darf der neue Besitzer nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erst zum Ende dieser Frist aussprechen.
Photovoltaikanlagen: Solarspitzengesetz tritt in Kraft
Das kürzlich beschlossene Solarspitzengesetz wurde Ende Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. Hintergrund des neuen Gesetzes ist, dass die Zahl der PV-Anlagen in Deutschland immer weiter steigt, sodass insbesondere an sonnigen Tagen im Sommer häufig zu viel Strom erzeugt wird, der die Nachfrage übersteigt. Alles, was Haushalte nicht selbst verbrauchen, fließt in das öffentliche Netz. Hierbei besteht die Sorge, dass das öffentliche Stromnetz dadurch überstrapaziert oder gar überlastet wird. Um eine Netzüberlastung durch hohe Solarstromproduktion zu vermeiden, gelten vermutlich ab März mit dem Solarspitzengesetz neue Regeln für neue PV-Anlagen:
- Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Rutscht der Börsenpreis für Strom unter null, erhalten Betreiber von PV-Anlagen keine Vergütung für ihren eingespeisten Strom. Damit soll das Stromnetz entlastet werden. Gleichzeitig wird so ein Anreiz geschaffen, mehr Solarstrom selbst zu verbrauchen. Die Zeiträume ohne Einspeisevergütung sollen jedoch nach Ablauf der 20 Jahre angehängt werden.
- Pflicht zu Steuerboxen und intelligenten Messsystemen wie Smart Meter: Netzbetreiber können so die Einspeisung von Solarstrom steuern und bei einer drohenden Überbelastung entgegenwirken. Intelligente Messsysteme und Steuerboxen helfen auch dabei, Verluste zu vermeiden. Für den Einbau der Technik sind Messstellenbetreiber zuständig. Verfügen Anlagen künftig nicht über die intelligente Steuertechnik, wird die Einspeisung auf 60 % begrenzt.
Gut zu wissen: Bestehende Anlagen sind von den neuen Vorgaben des Solarspitzengesetzes 2025 nicht betroffen. Die Regelungen betreffen ausschließlich neue Photovoltaikanlagen, die in Betrieb genommen werden, nachdem das Gesetz am 25. Februar 2025 in Kraft getreten ist.
Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken sind ab März verboten
Ab März ist es nicht mehr erlaubt, Laub- oder Nadelbäume, Gebüsche oder Hecken zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen: Vom 1. März bis 30. September sind Radikalschnitte laut § 39 im Bundesnaturschutzgesetz verboten, damit brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden. Form- und Pflegeschnitte sind hingegen das ganze Jahr über erlaubt. Doch auch hier gilt: Achte auf vorhandene Nester und versuche sie zu schonen!
Zeitumstellung: Die Uhren werden auf Sommerzeit gestellt
In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 30. März 2025, endet um 2 Uhr die Winterzeit. Dann werden die Uhren von 2 Uhr auf 3 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt. Diese Nacht ist dann eine Stunde kürzer.
Krankenkassenbeiträge für Rentner steigen
Für viele Arbeitnehmer haben sich die Zusatzbeiträge zur Krankenkasse bereits zum Jahresbeginn erhöht. Ab März betrifft das auch Rentner. Abhängig von der Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. Für Betroffene fallen die Rentenzahlungen dann je nach Krankenkasse geringer aus.