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Ist der Ofen jetzt aus?

#Bundesimmissionsschutzgesetz #Ofennachrüsten #Heizen

Noch nie waren Kaminöfen so beliebt, wie seit der Energiekrise im Jahr 2022. Laut Umweltbundesamt werden hierzulande derzeit rund 11,2 Millionen sogenannte Einzelraumfeuerungsanlage betrieben. Damit sind Kamin- oder Kachelöfen gemeint. Zusätzlich sorgen rund eine Million Heizkessel für feste Brennstoff als zentrale Heizanlagen für Wärme in Wohnungen und Häusern. Sie alle müssen nach den Vorgaben der Bundesimmissionsschutzverordnung bis zum 31.12.2024 geprüft und gegebenenfalls nachgerüstet werden. Andernfalls könnten sie stillgelegt werden.

Wichtig:

Was ist die 1. BlmSchV?
 
Die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz 1. BImSchV, ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Sie regelt die Vorgaben und Fristen, die Anlagen einhalten müssen, die nach BImSchG keiner Genehmigung bedürfen.

Was ist der Grund für die Verordnung?

Feinstaub, der etwa durch die Verbrennung von Holz entsteht, kann für die Gesundheit schädlich sein. Er kann die Atemwege angreifen, Herz-Kriesilauf-Erkrankungen und gefährliche Entzündungen auslösen und wirkt krebserregend. Während größere Feinstaubpartikel regelmäßig schon in der Nase oder den Bronchien durch feine Härchen oder eine Schleimschicht aus der Atemluft herausgefiltert werden, können kleinste Schadstoff-Partikel wie giftige Schwermetalle bis in die letzten Verästelungen der Lungen tragen und diese schädigen.

Welche Öfen sind betroffen?

Um es gleich vorwegzusagen: Die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes wollen den Betrieb von Öfen nicht grundsätzlich verbieten, sondern diesen lediglich in das Gesamtpaket der Klimaschutzverordnungen einbinden. Das heißt: Stinker und Dreckschleudern müssen sauberer und umweltverträglicher gemacht werden. In der in Frage stehenden Verordnung sind Öfen betroffen, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 22.03.2010 in Betrieb gegangen sind. Für diese gelten folgende Grenzwerte:

  •  Maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas
  • Maximal 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas

 

Diese Kaminofen-Typen sind betroffen:

  • Kamine
  • Kaminofen
  • Kachelofen
  • Pelletofen
  • Scheitholzofen
  • Hackschnitzelofen
  • Kohleofen

Sind diese Öfen bis zum 31. 12. 2024 ordnungsgemäß und fachkundig nachgerüstet worden, dürfen sie weiter in Betrieb bleiben. Sind die Vorgaben nicht erfüllt, müssen sie außer Betrieb gehen.

Wichtig:

Kaminöfen, die nach dem Jahr 2010 auf den Markt gekommen sind, erfüllen die strengeren Vorgaben der BlmSch Kaminofen-Verordnung. Sie dürfen weiterhin in gewohnter Form betrieben werden.

Tipp: 

Ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte ist notwendig. Den liefert der Hersteller, alternativ kann der zuständige Schornsteinfeger eine Einzelmessung vornehmen.

Welche Ausnahmen gelten?

Wie in den meisten Gesetzen und Verordnungen zu den verabschiedeten Klimaschutzgesetzen gelten auch hier eine Reihen von Ausnahmen, die nicht von der Verordnung betroffen sind. „Dazu gehören Badeöfen, Grundöfen, wie Einzelraumfeuerungsanlagen, die man als Wärmespeicherofen nutzt, Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, historische Öfen und Kamine, die man vor 1950 errichtete oder herstellte sowie offene Kamine“, informiert das Portal Agrarheute.

Wie sieht es bei älteren Anlagen sonst aus? Für ältere Kaminofengenerationen gelten die Grenzwerte laut der Plattform „agrarheute“ bereits jetzt.
Schon 2010 wurden die Grenzwerte für diese festgelegt und auch die Fristen, bis zu denen diese alten Öfen noch betrieben werden dürfen. Alle Kaminöfen, die vor 1994 errichtet wurden (Datum auf dem Typenschild oder Schornsteinfeger fragen), mussten bereits bis 21.12.2020 stillgelegt oder nachgerüstet werden.

 

Was muss ich tun wenn mein Kaminofen betroffen ist?

Bei einer Umrüstungspflicht des Kaminofens, ist es ratsam, einen Experten, wie etwa den Schornsteinfeger hinzuzuziehen. Denn bei allen Maßnahmen sollte man stets die der Kosten im Auge behalten. Je nach Ofentyp können Kosten in Höhe von 700 Euro und mehr anfallen. Hinzu kommen die Gebühren für eine anschließende Messung. Je älter der Betroffene Ofen ist, desto gründlicher sollte man sich überlegen, ob eine Neuanschaffung nicht günstiger ist. Eine neue Anlage arbeitet zudem wesentlich effizienter und soll Experten zufolge auch bis zu einem Drittel weniger Brennstoff, also etwa Brennholz sparen. Welches Brennholz sich am besten eignet – siehe unten unter „Welches Brennholz eignet sich am besten für den Kamin“.

 

Tipp: 

Ob und in welcher Form Fördermittel für Umrüstung oder Neueinbau von Kamin- oder Heizöfen beantragt werden können unter Fördermittel-Check.

Welches Brennholz eignet sich am Besten für den Kamin?

Die Buche, Eiche und Birke sind als Brennholz am besten und am beliebtesten.

– Buche: Die Buche ist ein sehr beliebtes Kaminholz, ein Klassiker sozusagen. Die Buche hat einen hervorragenden Brennwert und einen geringen Harzanteil. Ein gleichmäßiges Brandverhalten sorgt für eine angenehme Wärme mit wenig Funkenflug. Buche lässt sich gut spalten.


– Eiche: Die Eiche hat als Brennholz einen ebenso guten Brennwert wie die Buche. Beim Verbrennen hat die Eiche eine ausgezeichnete Glutbildung. Eiche benötigt aufgrund der Gerbsäure viel Luftzufuhr, da sonst der Schornstein versotten kann.


– Esche: Auch die Esche hat einen sehr guten Brennwert, sie brennt gleichmäßig und ruhig ab, ohne viel Funkenflug. Sie eignet sich sehr gut für offene Kamine. Teilweise ist die Esche als Kaminholz unbeliebt, weil sie schwer zu spalten ist und langsam trocknet.


– Birke: Die Birke hat einen etwas geringeren Brennwert als die oben erwähnten Brennholzarten, brennt aber leicht und erzeugt angenehme Wärme. Ein Bonus ist der Duft der Birke, der durch den hohen Gehalt an ätherischen Ölen entsteht. Die Rinde eignet sich gut zum Anfeuern.


– Kiefer: Der Brennwert der Kiefer liegt im Mittelfeld. Das Holz knistert beim Verbrennen und hat Funkenflug. Es lässt sich leicht spalten. Die Kiefer ist günstiges Brennholz.

 

Quelle: www.agrarheute.de

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